Jetzt gilt das Gesetz bereits seit einem halben Jahr – aber hat es sich auch schon bei allen Selfpublishern herumgesprochen? Es geht um die Abfallvertwertung. Seltsamer Zusammenhang – Abfallverwertung und Selfpublishing? Nein, ist es nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn Selfpublisher ihre Bücher selbst verschicken, also nicht die Auslieferungsangebote in Anspruch nehmen, die die großen Selfpublishing-Dienstleister ganz automatisch mit in ihrem Angebot haben. Mit anderen Worten: Wer über amazon, books on demand (Bod), epubli, tredition oder twentysix seine Bücher vertreibt, der kann die Sache mit der Abfallverwertung gleich wieder vergessen. (Mehr über all die Selfpublishing-Dienstleister und deren Leistungen habe ich hier geschrieben).
Warum könnte ich vom Verpackungsgesetz betroffen sein?!
Ich kenne einigermaßen viele Selfpublisher, die alles, wirklich alles rund um Buchproduktion und -vertrieb in eigenen Händen behalten wollen. Sei es, weil die Druckerei-Leistungen der genannten Selfpublishing-Anbieter unkontrollierbar und/oder manchmal nicht gut sind, den eigenen grafischen und Layout-Ansprüchen nicht genügen, die Papierauswahl der Druckfunktionen nicht groß genug ist, die angebotenen Formate nicht passen, der Farbdruck zu teuer wird. Sei es, weil die Auslieferung über Dritte es meist nicht erlaubt, die Namen und/oder Adressen der Käuferinnen und Käufer des eigenen Buches zu sammeln. Oder weil jemand dem eigenen Buch gern noch einen ganz persönlichen Gruß beilegen möchte … Ja, es kann viele – durchaus gute Gründe – geben, diese eher „genormten“ Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen zu wollen.
Wer sich dafür entscheidet, alles – auch den Vertrieb – des eigenen Buches selbst in die Hand zu nehmen, sollte unbedingt das Verpackungsgesetz (VerpackG) kennen – und darauf reagieren. Das gilt auch für all die Selfpublisher, die zwar Kund/innen bei Bod & Co. sind, aber regelmäßig eigene Bücher mit Autorenrabatt bestellen, um sie dann selbst an die Käuferinnen und Käufer zu verschicken.
Um was genau geht es?
Der Reihe nach: Seit Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Sein Prinzip ist simpel: Wer Verpackungs- (und anderen) Müll produziert, muss sich an den Kosten für dessen Beseitigung beteiligen. Das ist schon länger so – und macht für große Müllproduzenten auch viel Sinn. Neu ist, dass das Ganze öffentlich einseh- und kontrollierbar ist. Und dass auch Menschen dazu gehören, die nur in sehr geringem Ausmaß Verpackungsmüll produzieren – eben beispielsweise Selfpublisher, die ihre Bücher in eigener Regie verschicken. Ziel des Gesetzes ist natürlich, die Umwelt zu schonen und Verpackungsmüll zu vermeiden oder wenigstens zu verringern. Dazu gehört auch, für Transparenz zu sorgen: Die „Marktteilnehmer sollen“ – so steht es im Gesetz – „vor unlauterem Wettbewerb“ geschützt werden.
Dafür wurde eine zentrale Meldestelle geschaffen, bei der sich alle registrieren müssen, die regelmäßig „Verpackungsmüll“ produzieren. Dieses Register namens LUCID ist öffentlich einsehbar und wurde „mit einer Suchfunktion ausgestaltet, so dass jedermann (beispielsweise Kund/innen, Konkurrenten und Konkurrentinnen, Vollzugsbehörden, duale Systeme, Umwelt- und Verbraucherverbände) kontrollieren kann, ob ein Inverkehrbringer von Verpackungen seinen Pflichten nachkommt“. Wer nicht in dem Register steht, kann mit dessen Hilfe leicht abgemahnt werden. Wer im Sinne dieses Gesetzes nicht gesetzeskonform handelt und dabei erwischt wird, kann zu hohen Geldbußen verurteilt werden.“ Ja: Es ist ernst! Und es gibt da leider auch keine „Bagatellgrenzen“.
Wer ist betroffen?
In ihrer Information für „Kleinstinverkehrbringer“ schreibt die zentrale Meldestelle LUCID: „Wer seine selbstständige Tätigkeit durch Gewerbeanzeige angezeigt hat, anzeigen müsste oder wer im Sinne des Einkommenssteuerrechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit […] erzielt, handelt in jedem Fall gewerbsmäßig im Sinne des VerpackG. Auch wer Verluste aus seiner Tätigkeit steuerlich geltend macht […], handelt gewerbsmäßig.
Das VerpackG enthält keine Ausnahmen von der Registrierungspflicht etwa aufgrund geringer Unternehmensgröße, geringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungsmengen oder Nichtüberschreiten einer ‚Bagatellgrenze‘. Schon die Vorgängerregelung, die Verpackungsverordnung, sah diesbezüglich keine Ausnahmen vor.
Ein „Inverkehrbringen“ ist gewerbsmäßig im Sinne des VerpackG, wenn die Merkmale
- Selbstständigkeit
- wirtschaftliche Tätigkeit am Markt (grundsätzlich mit Gewinnerzielungsabsicht)
- Planmäßigkeit und Ausrichtung auf Dauer (Berufsmäßigkeit, Mindestmaß an Kontinuität und Nachhaltigkeit)
vorliegen. Trifft eines der Merkmale nicht zu, sei „von einem nicht-gewerbsmäßigen Inverkehrbringen auszugehen“, so das Amtsdeutsch. Im Klartext: Das VerpackG betrifft alle Selfpublisher, die einen eigenen Shop haben und/oder ihre Bücher selbst an Endverbraucher senden – egal ob an Leser/innen oder Rezensent/innen –, und zwar ab dem ersten Gramm Verpackungsmaterial.
Wer sich jetzt angesprochen fühlt, sollte wirklich bald handeln!
Was tun?
- Erster Schritt: Registrierung. Die ist kostenlos und geschieht online über die Website www.verpackungsregister.org.
- Zweiter Schritt: Vertrag mit einem Verwertungssystem abschließen. Hierbei fallen Kosten an. Deren Höhe („Systembeteiligungsentgelt“) richtet sich nach Menge und Material der verwendeten Verpackungen und sind je nach ausgewähltem System unterschiedlich.
- Dritter Schritt: Die Bestätigung der Meldung in einem Verpackungssystem muss dem zentralen Verpackungsregister LUCID gemeldet und halbjährlich aktualisiert werden. Gezahlt werden muss natürlich regelmäßig …
Was kostet es?
Es ist weder allzu teuer – mit rund 20.- Euro pro Jahr ist man dabei – noch schwierig, allerdings schon ein bisschen lästig … das sage ich aus eigener Erfahrung. Eine Übersicht der Preise deutscher Verwertungssysteme veröffentlichte die Zeitschrift „Selfpublisher“ im Dezember 2018 – sie ist online einsehbar hier. (Im Beitrag ein bisschen nach unten scrollen, die Liste steht ziemlich weit unten.)
Dies ist ein Beitrag der Texthandwerkerin Maria Al-Mana.
Noch Fragen?